Der 19-jährige Holzkirchner ist schon zuhause, als gegen 1:40 Uhr sein Handy klingelt. Eine Freundin braucht seine Hilfe. Der junge Mann setzt sich sofort hinters Steuer – und das obwohl er bereits drei Bier getrunken hatte. Kurz danach kommt sein Wagen von der Straße ab.

Vor dem Miesbacher Amtsgericht musste sich der 19-Jährige Holzkirchner jetzt verantworten – der Vorwurf: Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Es war in der Nacht des Gründonnerstags gegen 1.40 Uhr. Hannes M. (Name von der Redaktion geändert) war schon zuhause. Da er drei Bier getrunken hatte, war er mit dem Zug zurückgekommen. Doch dann klingelte das Handy des 19-Jährigen. Eine Freundin brauchte seine Hilfe – er solle schnell kommen.
Unbedacht setzte sich der junge Mann hinters Steuer. Kurz darauf kam er von der Fahrbahn ab. Sein Auto drehte sich um 180 Grad und krachte in einen Baum. Mit einem gebrochenen Fuß und einem gebrochenem Unterkiefer wurde M. ins Krankenhaus gebracht.
Keine Erinnerungen an den Unfall
Am Mittwoch musste sich der Holzkirchner für sein Handeln vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. 0,85 Promille wurden im Blut des 19-Jährigen festgestellt. Der Vorwurf hieß somit Fahrlässigkeit im Straßenverkehr. Erinnerungen an den Unfall habe er kaum noch. Nur an ein entgegenkommendes Licht, dass ihn geblendet habe.
Der Fall war klar, der Angeklagte geständig. Sein Anwalt beteuerte, dass Hannes M. selten Alkohol trinke – seit dem Unfall gar nicht mehr. Auch die Familienverhältnisse seien laut der Jugendgerichtsshilfe gut. Der Angeklagte wohnt noch bei seinen Eltern. Erst kürzlich habe er seine Schreinerlehre erfolgreich abgeschlossen. Im September will er eine zweite Lehre zum KFZ-Mechaniker beginnen.
„Beim nächsten Mal gibt es keine Gnade“
Auch deshalb plädierte der Anwalt des Angeklagten darauf, nur ein erweitertes Fahrverbot für zwei Monate zu verhängen, da er für den Beruf des Mechanikers einen Führerschein brauche. Doch da ließ sich der Richter nicht erweichen. „Da geht es um Gleichberechtigung.“ Das Urteil sei bei Fällen wie diesen nämlich immer das Gleiche. Der Entzug der Fahrerlaubnis für weitere drei Monate war also unumgänglich.
Da der Holzkirchner noch Zuhause wohnt und Unterstützung von den Eltern bekommt, wurde hier außerdem nach dem Jugendstrafrecht geurteilt. In den kommenden zwei Monaten muss Hannes M. zusätzlich 20 Sozialstunden ableisten.
Neben dem Gerichtsurteil waren vor allem die Verletzungen, der Totalschaden des Autos und die Anwaltskosten, die der junge Mann selbst tragen muss, wohl Strafe genug. Der Richter meinte abschließend trotzdem: „Diesmal ist das Urteil noch milde, aber beim nächsten Mal gibt es keine Gnade.“