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Der „Bergspatz“ mausert sich zum Pferdefuß

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Nichts lassen sowohl die Eigentümer des Gästehauses „Bergspatz“ als auch Immobilienmakler unversucht, um aus dem Grundstück zwischen Georg-Hirth-Straße und Oberachweg mehr Profit rauszuschlagen. Doch der aktuelle Bebauungsplan verhindert Schlimmeres.

Nichts genaues weiß man nicht, was mit dem Gästehaus Bergspatz passieren soll.

Obwohl die Zufahrt über den privaten Färberweg erfolgen muss, der zwei Anliegern gehört, wollen die Grundstückseigentümer des Landhauses Bergspatz noch weiter verdichten. Mehrmals schon stellten Gastron und Claudia Euringer Anträge wegen geplanter Veränderungen auf dem Grundstück. Um diese in Grenzen zu halten, erließ die Gemeinde im Oktober 2017 vorsorglich den Bebauungsplan Nr. 23.

Große, gewinnbringende Mehrspänner mit Tiefgaragen sollen damit von vornherein ausgeschlossen werden, und die großzügigen Grundstücke erhalten bleiben. In Kraft trat damit auch eine befristete Veränderungssperre. Doch kaum war diese abgelaufen, flatterten dem Bauamt im vergangenen Oktober wieder Vorbescheidsanträge auf den Tisch. https://tegernseerstimme.de/der-bergspatz-im-maklervisier/ Geplant waren statt des Hotels mit 25 Zimmern und 45 Betten bis zu vier Einfamilienhäuser samt Tiefgaragen.

Vier Varianten hatte der Münchner Immobilienmaklers Marcus Miller vorgelegt. Allesamt wurden verworfen, da der Bebauungsplan erst Mitte Oktober in Kraft trat. Dies habe Miller mit seinem Antrag auf Vorbescheid nicht gewusst. Ansonsten stehe dem Vorhaben nichts im Wege, hieß es noch vor zwei Monaten von Bauamtsleiterin Christine Obermüller. Voraus ging, dass Gastron Euringer bei Aufgabe des Hotels in Aussicht gestellt wurde, dass er das Grundstück parzellieren und mit vier Einfamilienhäusern bebauen könne.

Sinn und Zweck eines Bebauungsplans

Um das Verwirrspiel komplett zu machen, stellte nun zuletzt im Ortsplanungsausschuss nicht Miller einen neuen Antrag, sondern Grundstücks-Miteigentümerin Claudia Euringer. Sie ließ die Gemeinderäte über zwei Varianten auf Vorbescheid bei Bestand des Hotels beraten. Zum einen plante sie noch ein Einfamilienhaus mit Tiefgarage auf dem Grundstück, zum anderen soll der Schwimmbadanbau abgerissen und stattdessen eine Tiefgarage und zwei Einfamilienhäuser errichtet werden.

Sollte das beantragte Einfamilienhaus genehmigt werden, so Obermüller, würden die vorhandenen Stellplätze für das Hotel nicht ausreichen. Zudem sei das Grundstück sei jetzt schon „sehr massiv bebaut“. Wenn man jetzt zusätzlich zum Bestand des Gästehauses noch Einfamilienhäuser genehmige, dann würde das Grundstück „noch mehr übernutzt werden“, so Obermüller. Dies alles steht offenbar ohnehin auf tönernen Füßen, da die privatrechtliche Nutzung der Zufahrt auf dem Färberweg nicht gesichert sei.

Es habe schon viele Gespräche mit dem Eigentümer gegeben, „um eine verträgliche Lösung zu finden“, gab Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) zu bedenken. Daher mache es „überhaupt keinen Sinn, einen Bebauungsplan aufzustellen“ und diesen nun drei Wochen später „wieder über Bord zu werfen“. Gleicher Meinung war auch Vize-Bürgermeister Josef Lang (CSU). Die Anträge würden ganz klar der Planungsabsicht des Bebauungsplans widersprechen. „Man kann nur eines von beiden machen“. Entweder Hotel oder Wohnbebauung. Beide Anträge auf Vorbescheid wurden einstimmig abgelehnt.


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